Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Unsere Ausbildungsgänge sind alle BAföG-förderfähig. Bei der Arbeitserziehung greift dann das Aufstiegs-(ehem. Meister-)BAföG. Ob Sie tatsächlich gefördert werden können, hängt noch von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Weitere Informationen zum Schüler-BAföG
Weitere Informationen zum AFBG (Aufstiegs-BAföG)
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, bei einem Kreditinstitut einen privaten Kredit aufzunehmen. Er wird nur bei Gestellung von Sicherheiten gewährt, ist in voller Höhe zurückzuzahlen und hat einen normalen Zinssatz.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann während einer Altenpflegeausbildung beantragt werden. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, und die erforderlichen Mittel für die Aufwendungen fehlen.
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Sie müssen innerhalb einer bestimmten Zeit bei einem dafür zugelassenen Bildungsinstitut eingelöst werden. Die Paritätischen Schulen sind AZAV-zertifiziert und nehmen Bildungsgutscheine an.
Die entsprechenden Hinweise finden Sie nochmals in den Beschreibungen der einzelnen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote.
In einer Kooperation mit der Kommunalen Arbeitsförderung (KoA) können wir den dort Betreuten eine Ausbildung anbieten, die von der KoA gefördert wird: Altenpflegehilfe plus Sprache. Alle Ausbildungen sind zusätzlich AZAV-zertifiziert. Interessierte wenden sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der KoA.
Wir können die Informationen zu Förderprogrammen durch Stiftungen nicht ausführlich darstellen, möchten aber auf diese Möglichkeit hinweisen.
Durch das Qualifizierungschancengesetz sind finanzielle Fördermittel festgelegt worden, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Hier können Sie sich darüber näher informieren: https://qualifizierungschancengesetz.info/#voraussetzungen
Der Bildungskredit der KfW-Bank ist speziell für die Schlussphase Ihrer Ausbildung gedacht. Er finanziert mit monatlich 100, 200 oder 300 Euro einen Teil Ihrer Kosten als Schüler oder Studierender an einer BAföG-anerkannten Ausbildungsstätte bei einer Vollzeitausbildung von 3 bis zu 24 Monaten. Es wird einkommensunabhängig gewährt. Auf den Kredit besteht zwar kein Anspruch, aber Sicherheiten sind keine erforderlich. Der Zinssatz ist vergünstigt.
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