Paritätische Schulen für soziale Berufe gGmbH
Kontakt Button 07831 96850
Paritätische Schulen für soziale Berufe
Kontakt 07831 96850

Jugend- und Heimerzieher*in

Berufsbild Jugend- und Heimerzieher*in

Sie arbeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in deren Organisation. Sie werden dafür ausgebildet, junge Menschen mit persönlichen Herausforderungen professionell zu begleiten und in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie verhelfen als Erzieher*in im täglichen Umgang mit Ihrer sozialen Arbeit den Jugendlichen zu mehr Orientierung, Stabilität, Urteilsvermögen, Lernbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit. Sie stärken Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung.

Flyer zur Ausbildung Jugend- und Heimerzieher*in
  • Berufsbild und Arbeitsfelder

    Mit der staatlich anerkannten Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher arbeiten Sie in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Tagesgruppen und in erlebnispädagogischen Projekten, Sie arbeiten Familien begleitend, unterstützend oder Familien ersetzend. Die Jugend- und Heimerziehung hat unglaublich viele Facetten und ist so abwechslungsreich, dass sie nahezu alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit umspannt.

  • Inhalte und Ausbildungsverlauf

    Die dreijährige Ausbildung beginnt jeweils im September und bietet zwei verschiedene Varianten an: Vollzeitunterricht oder duale Ausbildung im Blockunterricht. 

    • Beim Vollzeitunterricht absolvieren Sie zwei Jahre Theorie an der Schule mit jeweils dreimonatigem Praktikum pro Jahr, gefolgt von einem Jahr Berufspraktikum in einer geeigneten Einrichtung. 
    • Beim Blockunterricht absolvieren Sie die Ausbildung im Wechsel von Schule und Ausbildung in der Praxis. 

    In beiden Fällen bereiten wir Sie optimal auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vor.


    Hier in Baden-Württemberg sind wir praktisch veranlagt. Schule muss aus unserer Sicht ein guter Grundstein für die Arbeit sein. Wir wollen Sie auf Ihren Alltag in sozialpädagogischen Einrichtungen perfekt vorbereiten. Und Ihnen Ihr Berufsbild vom ersten Tag an hilfreich näherbringen. Unter anderem tun wir das mit folgenden Lernbereichen:

    • Sozialpädagogik und Wissenschaft der Sozialarbeit
    • Didaktik und Methodik
    • Betriebswirtschaft und Ethik
    • Soziologie und Psychologie
    • Medienpädagogik und Kunsterziehung
    • Rechts- und Berufskunde
    • Umwelt- und Gesundheitserziehung

    Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in einer von der Fachschule anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Am Ende steht die abgeschlossene Berufsausbildung und nahezu endlos viele Tätigkeitsfelder und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.

  • Zugangsvoraussetzungen

    Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen zum Beginn der Ausbildung vorliegen:

    • Mittlerer Bildungsabschluss
    • Ohne einschlägige Vorstrafen
    • Eine mindestens einjährige, geeigente praktische Tätigkeit - angeleitet durch eine Fachkraft für Erziehung. 
    • Eine Verkürzung des Vorpraktikums auf 6 Wochen ist für Abiturienten möglich.
    • Gesundheitliche Eignung für den Beruf

    Im Fall der dualen Ausbildung wird der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung mit einem Tätigkeitsbereich der stationären oder ambulanten Kinder- bzw. Jugendhilfe, Jugendwohngruppen oder in Inklusionseinrichtungen für Kinder und Jugendliche abgeschlossen.

    Bei der Suche nach Praxisstellen unterstützen wir Sie nach Ihrer Bewerbung gerne. Praxisstellen im Umkreis von 100 km werden ohne zusätzliche Kosten für Praxisproben betreut. Aber auch deutschlandweit sind Praktika möglich.

    Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beantragen Sie bitte beim Regierungspräsidium Stuttgart.

  • Bewerbung

    Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Bewerbungsschreiben soweit vorhanden bei:

    • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
    • Schulabschlusszeugnisse, amtlich beglaubigt
    • Nachweis einer von einer Fachkraft angeleiteten einjährigen praktischen Tätigkeit
    • Geburts- und sonstige Urkunden zu Namensänderungen im Original
    • Bei Blockunterricht: Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung für praktische Ausbildung
    • Passbild für Schülerausweis

     

    Zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate:

    • ärztliches Attest - mit Stempel und Zulassungsnummer - im Original nach dem downloadbaren Formular
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original

    Für die Bewerbung benötigt die Schule Bewerbungsunterlagen. Die Bewerbung richten Sie bitte an bewerbung@pari-schulen.de mit dem Betreff "Bewerbung zur Ausbildung als Jugend- und Heimerzieher*in".

    Danach werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, das dem Kennenlernen und der Klärung von Fragen dient.

  • Verdienst und Entwicklungsmöglichkeiten

    Beim Vollzeitunterricht verdienen Sie in der Regel in einer Einrichtung ab dem 3. Ausbildungsjahr je nach Tarifvertrag ca. 1.630 € (2021) brutto monatlich. 

    Beim Blockunterricht wird eine Ausbildungsvergütung ab dem 1. Ausbildungsjahr von der Einrichtung gezahlt. Sie lag 2020 im 1. Ausbildungsjahr bei ca. 1.040 €, im 2. Ausbildungsjahr bei ungefähr 1.090 € und im 3. Ausbildungsjahr bei rund 1.140 € brutto pro Monat.

    Der Verdienst einer Fachkraft für Jugend- und Heimerziehung beginnt bei einem Einkommen von ca. 2.890€ (2020). Er steigt je nach Verantwortung schnell an, und kann nach einigen Jahren praktischer Tätigkeit über 4.300 € betragen. Hinzu kommen evtl. Zuschläge aus Wochenend- und Nachtschichten.

  • Schulfremdenprüfung

    Diese Prüfung setzt nicht die gesamte Ausbildung voraus. Sie ist möglich bei langjähriger Tätigkeit in der Jugendhilfe. Neben den Zugangsvoraussetzungen, wie sie für die vollständige Ausbildung gelten, muss der Wohnsitz in Baden-Württemberg sein. Der Einzelfall wird jeweils geprüft und von Schule und Regierungspräsidium entschieden. Die Schulfremdenprüfung unterscheidet sich zur Gesamtausbildung in folgenden Punkten:

    • Vorbereitung: Die theoretische Vorbereitungszeit ist variabel. Die Prüfungszeit liegt im Juli/August.
    • Praktischer Unterricht: Bis zur Prüfung müssen mindestens eine einjährige Vollzeit- und dann mindestens 1.600 Stunden umfassende geeignete, praktische Tätigkeit – angeleitet durch eine Fachkraft für Erziehung nachgewiesen werden.
    • Bewerbung: Zusätzlich zu den für die Ausbildung geforderten Unterlagen sind der Nachweis der Stunden praktischer Tätigkeit und eine Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis bereits an einer entsprechenden Abschlussprüfung teilgenommen wurde, der Bewerbung beizufügen.
    • Abschlussprüfung: Die Prüfung fällt umfangreicher aus als in der regulären Ausbildung. Das heißt, dass in allen Lernbereichen eine Prüfungsleistung zu erbringen ist.
    • Die Gesamtlehrgangsgebühren belaufen sich für die Dauer der Vorbereitung und Prüfung auf 2.560,- €, ggfls. plus zusätzlicher Praxisprobe, und sind nach § 4 Nr. 21 a) aa) umsatzsteuerfrei.
Share by: