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Paritätische Schulen für soziale Berufe -  Hotline 07831/9685-0 Hausach + Offenburg

Wir bilden aus, Wir bilden fort:

Menschlich, Kompetent und Praxisnah

Ausbildung Heilerziehungspfleger*in

Warum Heilerziehungspflege?

Die Gesellschaft hat einen hohen Bedarf an Betreuung von Menschen mit Behinderung. Der Beruf des Heilerziehungspflegers*in ist daher ein  Beruf mit Zukunft. Eine besondere gesellschaftliche Herausforderung ist dabei die Realisierung der Inklusion, d.h. der selbstverständlichen Teilnahme der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

Heilerziehungspfleger*in (Fachschule)

Voraussetzung:

Realschulabschluss oder Fachschulreife oder gleichwertige Schulbildung und eine mindestens eine einjährige geeignete praktische Tätigkeit.

Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich.

Dauer:

drei Jahre

Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte in der Behindertenhilfe, die professionell für die Begleitung, Bildung, Pflege, Erziehung und Förderung von Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen ausgebildet sind.

Unseren aktuellen Flyer zur Ausbildung Heilerziehungspfleger*in finden Sie hier.

1Berufsbild

Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte in der Behindertenhilfe, die professionell für die Assistenz, Begleitung, Bildung, Pflege, Erziehung und Förderung von Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen ausgebildet sind. In die Verantwortung  von Heilerziehungspfleger*innen fällt, Menschen mit Behinderung zu assistieren, wo sie es wünschen und benötigen bis hin zur Sorge um das leibliche Wohl und die Förderung der persönlichen Kompetenzen. Sie leisten ganzheitliche Arbeit, d.h. sie sprechen Menschen mit Behinderungen mit allen Sinnen an und treten so mit ihnen in Kontakt, wie es für diese am besten möglich ist.

2Arbeitsfelder

Heilerziehungspfleger*innen arbeiten in Haushalten von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, Institutionen mit stationären und teilstationären Wohnformen, tagesstrukturierenden Einrichtungen, in der ambulanten Betreuung und Assistenz, in der Beratungsarbeit und Freizeitgestaltung sowie in Familien. Die Umsetzung der Inklusion hält weitere Arbeitsfelder bereit.  Über Arbeitsfelder informiert  auch die  Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V. unter https://bag-hep.de/

3Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder Fachschulreife oder gleichwertige Schulbildung und
  • Mindestens eine einjährige geeignete praktische Tätigkeit – angeleitet durch eine Fachkraft für Erziehung oder Pflege

Bei Blockunterricht: Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung mit einem Tätigkeitsbereich in der Behindertenhilfe. Bei der Suche nach Praxisstellen unterstützen wir Sie gerne. Praxisstellen im Umkreis von bis zu 130 km werden ohne zusätzliche Kosten für Praxisproben betreut. Aber auch darüber hinaus sind Praktika möglich.

4Ausbildungsverlauf

Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Teile. Sie kann an den Paritätischen Schulen in zwei Formen durchgeführt werden:

  • Vollzeitunterricht: Zwei Jahre Theorie an der Schule mit jeweils dreimonatigem Praktikum pro Jahr gefolgt von einem Jahr Berufspraktikum in einer geeigneten Einrichtung.
  • Blockunterricht (duales System): Drei Jahre Ausbildung im Wechsel von Schule und Praxisstelle in Form von Blockwochen. In diesem Fall benötigt man von Anfang an eine anerkannte Einrichtung zur Praxisausbildung. Beim Vollzeitmodell genügt dies zum 3. Ausbildungsjahr

Die Ausbildung endet mit praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Beim Vollzeitmodell wird ein Teil der Prüfungen bereits nach dem 2. Ausbildungsjahr gemacht. Nach Ende der Ausbildung kann der/die Teilnehmer/in die staatliche Anerkennung selbst beantragen.

5Inhalte der Ausbildung

Die theoretische und die praktische Ausbildung erfolgt in Modulen:

Modul 1: Beruf und Identität (200 Unterrichtseinheiten)

Modul 2: Inklusion und Teilhabe (300 Unterrichtseinheiten)

Modul 3: Entwicklung und Bildung (300 Unterrichtseinheiten)

Modul 4: Gesundheit und Pflege (600 Unterrichtseinheiten)

Modul 5: Beziehung und Kommunikation (200 Unterrichtseinheiten)

Modul 6: Organisation und Management (200 Unterrichtseinheiten)

Modul 7: Kreativität und Bewegung (200 Unterrichtseinheiten)

Modul 8: Fachpraxis (mind. 1600 Stunden)

    Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in einer von der Fachschule anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe und/oder Sozialpsychiatrie. Außerdem sind mindestens zwei Praktika im Umfang von jeweils mindestens 4 Wochen in zwei weiteren Tätigkeitsbereichen zu absolvieren. Ein Praktikum muss dabei ein pflegeintensives Praktikum sein. Dieses ist idealerweise in der Akutpflege zu absolvieren.

    6Kosten und Ausbildungsvergütungen

    Kosten:

    Ab dem Schuljahr 2023/24 ist die Schule schulgeldfrei. Es wird lediglich eine Anmeldegebühr von 180,00 € erhoben. Hinzu kommen Kosten für Bücher, Lernmittel und Exkursionen.

    Ausbildungsvergütung:

    In der Regel wird eine Ausbildungsvergütung ab dem 1. Ausbildungsjahr von der Einrichtung gezahlt. Sie liegt im 1. Ausbildungsjahr bei 1.018,26 €, im 2. Ausbildungsjahr bei 1.068,20 € und im 3. Ausbildungsjahr bei 1.114,02 € brutto pro Monat.

    Finanzielle Unterstützungsvarianten bei der Finanzierung der Ausbildung finden Sie in unserem Unterpunkt Fördermöglichkeiten.

    7Standort

    Der Unterricht erfolgt an der Schule in Hausach. Praxisstellen im Umkreis von bis zu 130 km werden ohne zusätzliche Kosten für Praxisproben besucht. Aber auch darüber hinaus sind Praktika möglich.

    8Bewerbungsverfahren

    Für die Bewerbung benötigt die Schule Bewerbungsunterlagen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

    Paritätische Schulen für soziale Berufe gGmbH
    Ansprechpartnerin: Fachbereichsverantwortliche Nicole Meud
    Inselstr. 30
    77756 Hausach
    bewerbung@pari-schulen.de

    Danach werden Sie zu einem persönlichen Gespräch, das dem Kennenlernen und der Klärung von Fragen dient, eingeladen.

    Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Bewerbungsschreiben - vorab gerne auch  in digitaler Form - bei.
    WICHTIG: Spätestens zum Ausbildungsbeginn müssen die kompletten Unterlagen zusätzlich in der beschriebenen Form bei der Verwaltung abgegeben werden!

    • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
    • Schulabschlusszeugnisse, amtlich beglaubigt
    • Nachweis einer von einer Fachkraft angeleiteten einjährigen praktischen Tätigkeit
    • Geburts- und sonstige Urkunden zu Namensänderungen im Original
    • Bei Blockunterricht: Einrichtung für praktische Ausbildung
    • Passbild für Schülerausweis

    Zum Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate:

    • ärztliches Attest - mit Stempel und Zulassungsnummer - im Original nach dem downloadbaren Formular
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original

    Parallel zum Bewerbungsverfahren an der Schule können Sie die für Sie passende Praxisstelle suchen. Bei der Suche nach einer Praxisstelle und somit passenden Arbeit unterstützt Sie die Schule gerne oder suchen Sie z.B. bei social matching.

    Mögliche Praxisstellen erfahren Sie u.a. bei unseren Gesellschaftern unter: www.kbf.de und www.lebenshilfe-bw.de.

    Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse beantragen Sie bitte beim Regierungspräsidium Stuttgart.

    9Verdienst nach Ausbildungsende und Entwicklungsmöglichkeiten

    Der Verdienst als ausgebildete Fachkraft beginnt je nach Tarif für eine Vollzeitkraft ohne Schicht- und Wochenenddienst bei ca. 2.892,66 € und steigt rasch an. Ohne weitere zusätzliche Verantwortung (Gruppenleitung o.ä.) liegt das monatliche Bruttogehalt ohne Schicht- und Wochenenddienst nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit derzeit bei 4.307,22 €.

    Heilerziehungspfleger*innen können sich als Mentor in der praktischen Ausbildung pädagogisch qualifizieren, sich in einer verkürzten Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege oder mit speziellen Fortbildungen fachlich weiterentwickeln. Im Bereich Management / Führung und im therapeutischen Bereich sind verschiedene Qualifizierungen möglich. Falls eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, können Sie nach einem Studium auch im Bereich der Wissenschaft tätig werden.

    10Schulfremdenprüfung

    Diese Prüfung setzt nicht die gesamte Ausbildung voraus. Sie ist möglich bei langjähriger Tätigkeit in der Behindertenhilfe. Neben den Zugangsvoraussetzungen, wie sie für die vollständige Ausbildung gelten, muss der Wohnsitz in Baden-Württemberg sein.  Der Einzelfall wird jeweils geprüft und von Schule und Regierungspräsidium entschieden. Die Schulfremdenprüfung unterscheidet sich zur Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in in folgenden Punkten:

    • Vorbereitung: Die theoretische Vorbereitungszeit ist variabel. Die Prüfungszeit liegt im Juli/August.
    • Praktischer Unterricht: Bis zur Prüfung müssen mindestens 1600 Stunden angeleiteter praktischer Tätigkeit in einer anerkannten einschlägigen Einrichtung nachgewiesen werden.
    • Bewerbung:  Zusätzlich zu den für die Ausbildung geforderten Unterlagen sind der Nachweis von mindestens 1600 Stunden praktischer Tätigkeit und eine Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis bereits an einer entsprechenden Abschlussprüfung teilgenommen wurde, der Bewerbung beizufügen.
    • Abschlussprüfung: Die Prüfung fällt umfangreicher aus als in der regulären Ausbildung.
    • Die Gesamtlehrgangsgebühren belaufen sich für die Dauer der Vorbereitung und Prüfung auf 2.560,- €, ggfls. plus zusätzlicher Praxisprobe, und sind nach § 4 Nr. 21 a) aa) umsatzsteuerfrei. Sie setzen sich zusammen aus:
      • dem Schulgeld                                                                                (€ 1.140,-)
      • der Anmeldegebühr                                                                          (€ 460,-)
      • der Prüfungsgebühr inkl. Praxisprobe nach § 27 Abs. 2 VO Soz.M (€ 650,-)
      • je zusätzlicher Praxisprobe                                                               (€ 310,-)